Power Purchase Agreements zur Absicherung von Preisrisiken
Mit Power Purchase Agreements (PPAs) lassen sich – richtig verhandelt – angesichts der derzeitigen Großhandelspreise für Strom Kosten wirksam begrenzen, was zusätzlich zu den Nachhaltigkeitszielen erwünscht ist. Denn PPAs sind langfristige Direktabnahmeverträge zwischen beispielsweise Windparkbetreibern und Großkunden, Verträge werden regelmäßig über 10 bis 20 Jahre geschlossen.
Der Vorteil: Stromerzeuger und Abnehmer können (je nach Preisabrede) mit festen Preisen kalkulieren. Die Betreiber von Anlagen können ihren Strom so verlässlich vermarkten, und Abnehmer wissen bei Vertragsabschluss ziemlich genau, was sie in sieben, 13 oder 19 Jahren zahlen müssen. Dank des PPAs sind sie damit weniger den üblichen Preisschwankungen beim Strom unterworfen.
Die Preise und Abnahmemengen können meist individuell ausgehandelt werden. Wer weniger Strom braucht, als er abnimmt, kann überschüssige Mengen am Markt als grünen Strom verkaufen, muss aber die handelsrechtlichen Auswirkungen im Blick haben. PPAs stellen zudem eine Lösung dar, die ohne erheblichen Kapitaleinsatz direkt umgesetzt werden kann und somit die Kriterien für eine zeitnahe Umsetzung erfüllt.
Je nach Bedarf des Unternehmens werden anlagenscharfe oder aus einem Anlagenportfolio liefernde Versorgungsmodelle vereinbart, die dann entweder physische Lieferungen umfassen oder als finanzielle Sicherungsinstrumente strukturiert sind.
Die Vorschläge für ein künftiges Strommarktdesign in Europa forcieren den Abschluss von PPAs zudem und sorgen dafür, dass weitere Abnehmer Zugang zum PPA-Markt erhalten werden.
Jetzt Konzepte für die Energieversorgung entwickeln
Unternehmen, die wissen, wie ihr Strombedarf aussieht und diesen nicht mit eigenen Anlagen decken wollen, haben mit einem PPA ein geeignetes Instrument, ihre Stromversorgung nachhaltig umzustellen und so den ESG-Kriterien zu entsprechen.
Jetzt ist die Zeit ideal, Konzepte für die eigene Energieversorgung zu überdenken und weiterzuentwickeln. Unternehmen sollten hier mit einer Vorlaufzeit von bis zu einem Jahr rechnen. Aktuell ist die Nachfrage nach erneuerbarer Energie viel größer als das Angebot. Wer also das Rennen um attraktive PPAs nicht rechtzeitig beginnt, muss eventuell auf Strom ausweichen, der zwar auch aus Windparks kommt, aber ohne PPAs vermarktet wird und entsprechend teurer sein kann.
Steuerrechtliche Fragen bei Dekarbonisierungs-Projekten berücksichtigen
Bei der Umsetzung von Projekten zur Dekarbonisierung der eigenen Energieversorgung stellen sich Unternehmen oft die Frage nach der Amortisation der Investitionskosten sowie der laufenden Besteuerung der Produktion, des Vertriebes bzw. der Entnahme von verwendeter oder selbst erzeugter Energie. Insbesondere die Energie- und Stromsteuer sowie die weiteren Umlagen und Abgaben sind hierfür von erheblicher Bedeutung. Die regulatorischen Möglichkeiten reichen dabei von einer Reduzierung bis hin zur kompletten Befreiung von diesen Steuern und Abgaben, was zu einer schnelleren wirtschaftlichen Tragfähigkeit der ESG-Vorhaben führen kann.
Bei der Bewertung dieser finanziellen Entlastungen spielen verschiedene Faktoren eine große Rolle, beispielsweise die Art und Weise der Produktion oder der eingesetzten Energieerzeugnisse, die technische Kombination von unterschiedlichen Anlagen, der Verbrauchsort sowie die Speicherung von Energie. Viele dieser Faktoren können bei sorgfältiger Planung berücksichtigt und in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einbezogen werden.
Dies alles zeigt: Bei Dekarbonisierungs-Projekten ist es essenziell, einen ganzheitlichen Blick auf die technischen, rechtlichen und steuerrechtlichen Implikationen und Chancen zu werfen, um nachhaltige, umweltfreundliche und betriebswirtschaftlich sinnvolle Investitionen im Rahmen der Energiewende sicherzustellen.