Saubere Fahrzeuge: Für die öffentliche Beschaffung gelten Mindestquoten

Welche Chancen das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz der öffentlichen Hand bietet

Der Verkehrssektor in Europa hat bislang nicht zur Senkung der klimaschädlichen Treibhausgase beigetragen. Im Gegenteil: Die Emissionen sind, verglichen mit dem Basisjahr 1990, abgesehen von kurzen pandemiebedingten Senkungen, gestiegen.

Quoten für die öffentliche Beschaffung sauberer Fahrzeuge

Auf diese Entwicklung hat die EU reagiert: Die Mitgliedstaaten müssen im öffentlichen Sektor bei der Fahrzeugbeschaffung und bei bestimmten Auftragsvergaben nun verbindliche Mindestquoten an emissionsarmen bzw. -freien Fahrzeugen erfüllen. Dies schreibt die Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicles Directive) vor, um im Verkehrssektor den CO2-Ausstoß maßgeblich zu reduzieren.

Deutschland hat die EU-Richtlinie mit dem Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) in nationales Recht umgesetzt. Es trat am 15. Juni 2021 in Kraft.

Zu den von dem Gesetz erfassten Auftragsvergaben zählen Kauf, Leasing und Miete von Straßenfahrzeugen und die Vergabe von Verkehrsdienstleistungen wie Paket- und Postzustellung, sofern sie von öffentlichen Auftraggebern oder Sektorenauftraggebern gemäß Vergabeverordnung oder Sektorenverordnung vergeben werden. Das heißt: Auch private Unternehmen müssen die Vorgaben erfüllen, sofern sie sich an Vergaben beteiligen wollen, die in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG fallen.

Auftraggeber und Anbieter sind bei Vergaben an die Vorgaben gebunden

Sofern noch nicht erfolgt, sollten sich deshalb öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber, aber auch Private (Fahrzeuglieferanten und Anbieter der beschriebenen Dienstleistungen) dringend mit den neuen gesetzlichen Pflichten befassen.

Dazu zählt zunächst, nachzuvollziehen, wie das Gesetz saubere bzw. emissionsfreie Fahrzeuge definiert (Elektromobilität, ggf. auch Einsatz von synthetischen und Biokraftstoffen) und welche Mindestquoten dafür festgelegt sind. Die folgende Tabelle stellt die Quoten für die zwei definierten Referenzzeiträume dar:

* Die Hälfte der beschafften Busse muss emissionsfrei sein, das heißt weniger als 1 g CO2/km ausstoßen, zum Beispiel Elektro- bzw. Brennstoffzellenfahrzeuge.
Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Das bedeutet beispielsweise: Von allen Pkw, die der Auftraggeber innerhalb des betreffenden Zeitraums beschafft, müssen mindestens 38,5 Prozent saubere Fahrzeuge im Sinne des Gesetzes sein. Mindestens 45 Prozent aller im ersten Zeitraum anzuschaffenden Busse der Fahrzeugklasse M3 müssen dann klimafreundlich sein. Alternativ können Fahrzeuge entsprechend nachgerüstet werden. Für bestimmte Fahrzeuge bestehen Ausnahmen (z. B. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr oder Krankentransportfahrzeuge).

Zur Überprüfung der Einhaltung bestehen Dokumentationspflichten. So muss etwa in den Bekanntmachungen über vergebene Aufträge für solche Beschaffungen nun zwingend angegeben werden, wie viele saubere Fahrzeuge mit der Beauftragung pro Fahrzeugklasse beschafft werden.

Chance für die Entwicklung neuer Mobilitätskonzepte

Die betroffenen Auftraggeber sollten nicht nach punktuellen Lösungen suchen, um die gesetzlichen Pflichten einzuhalten. Die Vorgaben bieten vielmehr die Chance für eine Neuorganisation des bisherigen Fahrzeugbestands bzw. des Fuhrparkmanagements, die Entwicklung neuer Mobilitätskonzepte bzw. Geschäftsmodelle sowie die Schaffung passender Beschaffungskonzepte.

Die neuen gesetzlichen Anforderungen können möglicherweise den Aufwand für die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Vergaben erhöhen. Daher kann es sinnvoll sein, Beschaffungsbedarfe in Rahmenvereinbarungen und/oder mit anderen Auftraggebern zu bündeln. Auf diese Weise fiele der Aufwand nicht bei jeder einzelnen Fahrzeugbeschaffung an.

Denkbar sind auch innovative Beschaffungsmethoden, mit denen Auftraggeber und Anbieter gemeinsam neue Mobilitätskonzepte und passende Lösungen entwickeln können. Dies können beispielsweise Vergabeverfahren in Form von Innovationspartnerschaften oder wettbewerblichen Dialogen sein.

Attraktive Verfahren und Marktkenntnis entscheiden

Künftig werden diverse Auftraggeber saubere Fahrzeuge im Sinne des Gesetzes beschaffen wollen. Daher ist es besonders wichtig, Vergabeverfahren so attraktiv für den Markt zu gestalten, dass dennoch berücksichtigungsfähige Angebote in ausreichender Anzahl eingehen. Dies kann auf unterschiedliche Weise gefördert werden, etwa:

  • durch intensive (im Rahmen des Vergaberechts zulässige) Dialoge mit Marktteilnehmern,
  • indem Vertragsbedingungen gesetzt werden, die ausgewogen sind und zu den Anbieterlösungen passen,
  • indem Vergabeunterlagen und -bedingungen verschlankt und vereinfacht werden.

Die Auftraggeber sollten im Blick haben, wie der Anbietermarkt aufgestellt ist und erreicht werden kann. Es gilt somit, entsprechende Markterkundungen durchzuführen und eine angemessene Marktansprache zu entwickeln.