Umsatzsteuer im Fokus: Eine Mitarbeiterin eines Unternehmens bearbeitet im Büro an einem Laptop Steuerunterlagen.

Umsatzsteuer-Podcast: Fallstricke bei Online-Dienstleistungen

Was Unternehmen bei der Besteuerung von Online-Dienstleistungen beachten müssen.

In der siebten Folge unseres Umsatzsteuer-Podcasts geht es um die umsatzsteuerliche Einordnung von Online-Dienstleistungen, die über Portale angeboten werden.

Online-Dienstleistungen und Umsatzsteuer

Das BMF-Schreiben vom 29. April 2024 präzisiert die Definition und Besteuerung von Online-Dienstleistungen. Es legt fest, dass Dienstleistungen an Verbraucher:innen, die gestreamt oder anderweitig virtuell übertragen werden, seit dem 1. Juli 2024 im Land der Empfangenden besteuert werden müssen. Dies gilt, obwohl die entsprechende EU-Regelung erst am 1. Januar 2025 in Kraft tritt.

Zudem diskutieren Kathrin Feil, KPMG-Partnerin, Tax, und Rainer Weymüller, ehemaliger Vorsitzender Richter am Finanzgericht München und externer Berater bei KPMG, wer die Umsatzsteuer bei Online-Dienstleistungen schuldet und welche Steuerbefreiungen in Anspruch genommen werden können.

Weitere Themen im Podcast:

  • Wer erbringt die im Internet angebotene Leistungen? (ab 01:40 min.)
  • Was kann man aus dem EuGH-Urteil zu OnlyFans aus dem Jahr 2023 ableiten? (ab 02:36 min.)
  • Welche Aspekte sind bei der Abrechnung von Online-Sprechstunden zu berücksichtigen? (ab 04:16 min.)
  • Worauf muss bei Autovermietungsleistungen geachtet werden? (ab 07:07 min.)
  • Welche Änderungen bringt das BMF-Schreiben zu den Online-Dienstleistungen vom 29. April 2024 mit sich? (ab 10:25 min.)

Weitere Informationen zu Fragen rund um die Umsatzsteuer gibt es im KPMG-VAT-Newsletter. Jetzt abonnieren.

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