In der siebten Folge unseres Umsatzsteuer-Podcasts geht es um die umsatzsteuerliche Einordnung von Online-Dienstleistungen, die über Portale angeboten werden.
Online-Dienstleistungen und Umsatzsteuer
Das BMF-Schreiben vom 29. April 2024 präzisiert die Definition und Besteuerung von Online-Dienstleistungen. Es legt fest, dass Dienstleistungen an Verbraucher:innen, die gestreamt oder anderweitig virtuell übertragen werden, seit dem 1. Juli 2024 im Land der Empfangenden besteuert werden müssen. Dies gilt, obwohl die entsprechende EU-Regelung erst am 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
Zudem diskutieren Kathrin Feil, KPMG-Partnerin, Tax, und Rainer Weymüller, ehemaliger Vorsitzender Richter am Finanzgericht München und externer Berater bei KPMG, wer die Umsatzsteuer bei Online-Dienstleistungen schuldet und welche Steuerbefreiungen in Anspruch genommen werden können.
Weitere Themen im Podcast:
- Wer erbringt die im Internet angebotene Leistungen? (ab 01:40 min.)
- Was kann man aus dem EuGH-Urteil zu OnlyFans aus dem Jahr 2023 ableiten? (ab 02:36 min.)
- Welche Aspekte sind bei der Abrechnung von Online-Sprechstunden zu berücksichtigen? (ab 04:16 min.)
- Worauf muss bei Autovermietungsleistungen geachtet werden? (ab 07:07 min.)
- Welche Änderungen bringt das BMF-Schreiben zu den Online-Dienstleistungen vom 29. April 2024 mit sich? (ab 10:25 min.)
Weitere Informationen zu Fragen rund um die Umsatzsteuer gibt es im KPMG-VAT-Newsletter. Jetzt abonnieren.
Der „VAT to go“-Podcast ist auch auf Apple Podcasts, Audible, Soundcloud und Deezer verfügbar. Folgen Sie uns, damit Sie keine Ausgabe verpassen.