Eine Mitarbeiterin einer Steuerabteilung rechnet Abgaben des Unternehmens aus. Sie sitzt am Schreibtisch und hat einen PC und einen Ordner vor sich.

Was bei umsatzsteuerlichen Gutschriften zu beachten ist

Podcast „VAT to go“, Folge 5: Aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs im Fokus.

Den Begriff der Gutschrift kennen viele: Wer beispielsweise Kleidung kauft, die dann doch nicht passt, bekommt als Kund:in eine Rückerstattung, also eine kaufmännische Gutschrift. Umsatzsteuerliche Gutschriften dagegen sind Rechnungen, die sich Leistungsempfänger selbst schreiben. Handelsvertreter:innen und Aufsichtsratsmitglieder arbeiten mit Gutschriften – und auch bei Konsignationslagerkonstellationen spielen sie eine Rolle. Bei diesen Gutschriften ist einiges zu beachten.

Darum geht es in Folge 5 unserer Podcast-Reihe „VAT to go“.

Neben den Voraussetzungen des umsatzsteuerlichen Gutschriftverfahrens geht es um die Frage, unter welchen Umständen und gegenüber wem einer Gutschrift widersprochen werden kann. Im Fokus ist dabei ein bemerkenswertes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH): Es stellte sich im Falle einer Ausgliederung die Frage, gegenüber wem der Widerspruch gegen die vom übertragenen Rechtsträger ausgestellte Gutschrift zu erklären ist.

Der BFH kommt zu dem Ergebnis, dass der Widerspruch gegenüber dem übernehmenden Rechtsträger geltend zu machen ist und nicht gegenüber dem Gutschriftaussteller. Ein „merkwürdiges Ergebnis“, so die Einschätzung unseres Moderatoren-Duos, bestehend aus Kathrin Feil, Partnerin, Head of VAT Knowledge Management & Innovation, und Rainer Weymüller, ehemaliger Vorsitzender Richter am Finanzgericht München und Of-Counsel bei KPMG. Im Podcast ordnen Feil und Weymüller das Urteil ein.

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Weitere interessante Umsatzsteuerthemen diskutieren wir auf unserer Umsatzsteuer-Jahrestagung am 12. März .

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