Eine Frau in einem hellgrauen Blazer sitzt an einem Schreibtisch mit Bildschirm und tippt in einen Taschenrechner, in der rechten Hand ein Blatt Papier.

Umsatzsteuer: Wann besteht ein Direktanspruch gegen das Finanzamt?

Unser Umsatzsteuer-Podcast zu den Auswirkungen eines brandaktuellen EuGH-Urteils

Beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen berechnet der leistende Unternehmer dem Kunden auch Umsatzsteuer, die er an den Staat weitergibt. Doch was ist, wenn dieser zum Beispiel fälschlich den Regelsatz von 19 Prozent ansetzt, wo der ermäßigte Satz von 7 Prozent korrekt wäre? Kann sich der Leistungsempfänger dann direkt ans Finanzamt wenden, um die zu viel gezahlte Steuer zurückzubekommen?

EuGH widerspricht der deutschen Verwaltungspraxis

Das hat die deutsche Verwaltung in den meisten Fällen bislang verneint. In der Regel muss der Leistungsempfänger das mit dem Leistenden ausmachen – indem die Rechnung nachträglich korrigiert wird. Was zum Problem wird, wenn der Anspruch auf Rechnungskorrektur verjährt oder der Lieferant inzwischen insolvent ist.

Die Praxis dürfte sich jetzt nach einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs ändern: Künftig werden in mehr Fällen Unternehmen sich die bereits gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen können. Worum es in dem Fall vor dem EuGH ging, erklären Kathrin Feil, Deputy Head Indirect Tax Services von KPMG, und Rainer Weymüller, ehemaliger Vorsitzender Richter am Finanzgericht München und externer Berater bei KPMG, in unserem Umsatzsteuer-Podcast „VAT to go“.

Sie erläutern, wie der EuGH geurteilt hat und was die Entscheidung vom 7. September 2023 für Leistungsempfänger bedeutet.

Folgende Themen werden besprochen:

  • Worum es beim Direktanspruch gegen das Finanzamt geht (ab 00:45 min.)
  • Was der EuGH zu verhandeln hatte (ab 02:05 min.)
  • Wie sich Gerichtsentscheidungen zum Direktanspruch seit 2007 entwickelt haben (ab 05:55 min.)
  • Wie der Direktanspruch in Deutschland bisher aussah (ab 09:35 min.)
  • Wie der EuGH jetzt entschieden hat (ab 12:00 min.)
  • Was die Richter zur Gefahr einer doppelten Erstattung gesagt haben (ab 13:30 min.)
  • Was das Urteil in der Praxis bedeuten dürfte (ab 16:15 min.)

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Bisherige Folgen des „VAT to go“-Podcasts:
1. Das sollten Sie zu Reihengeschäften wissen

2. So ist der Stand bei der E-Rechnung