ESG: Windräder stehen hinter einer Reihe von Solarmodulen einer Photovoltaikanlage.

Umweltsteuern: So sollten Unternehmen die Herausforderung angehen

Integrieren Sie das Thema Umweltsteuern in Ihre ESG-Strategie.

Ob es um den Konsum von Energieprodukten wie Erdöl und Gas geht, um die Nutzung bestimmter Verkehrsmittel oder die Entsorgung von Abfall: Bestimmtes Verhalten mit negativen Umwelteffekten wird in vielen Ländern mit einer Abgabe belegt – einer Umweltsteuer. Darunter fallen zum Beispiel die Energiesteuer, Flugbenzinsteuer, die Kfz-Steuer oder auch Verpackungsabgaben.

Ziel des Gesetzgebers (abgesehen von der Schaffung einer Einnahmequelle) ist es, mit solchen steuerlichen Instrumenten das Verhalten von Verbraucher:innen und Unternehmen zu mehr Nachhaltigkeit zu lenken. Diese sollten über die Steuer dazu angehalten werden, die Folgen für die Umwelt in ihre Produktions- bzw. Konsumentscheidungen einzubeziehen.

EU-Kommission treibt Umweltsteuern voran

Einen starken Push erhielt das Thema durch die neue Europäische Kommission unter Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Mit dem Paket „Fit for 55“ treibt sie die Dekarbonisierung voran: Die CO2-Emissionen in der EU sollen im Jahr 2030 um 55 Prozent unter dem Vergleichswert von 1990 liegen. Im Rahmen von „Fit for 55“ und des EU Green Deal wurden gesetzgeberische Initiativen gestartet, mit denen ein bestimmtes umweltbezogenes Verhalten besteuert und dadurch gelenkt werden soll. Drei Beispiele:

  • Grenzausgleichsmechanismus CBAM: Ab dem 1. Januar 2023 sollen Importe in die EU mit einer Abgabe belastet werden, die ihrem CO2-Fußabdruck entspricht. Auf diese Weise kann beispielsweise Aluminium, das in der EU unter strengeren Umweltstandards und somit zu höheren Kosten hergestellt wurde, mit Aluminium aus China mithalten, das unter schlechteren Umweltbedingungen und dadurch günstiger erzeugt wurde. CBAM ist politisch hochbrisant. Entwürfe dafür liegen auf dem Tisch, werden aber noch heftig diskutiert.
  • Entwurf für eine Anpassung der Energiesteuer-Richtlinie: Die Besteuerung von Energieerzeugnissen wie Heizöl oder Gas sowie von Strom soll nach dem Willen der EU-Kommission künftig auf dem Brennwert beruhen und somit indirekt auch auf den anfallenden CO2-Emissionen. Je höher der Brennwert, desto höher die Steuer.
  • EU-weite Abgabe auf nicht recycelte Altverpackungen aus Kunststoff („Plastiksteuer“): Seit dem 1. Januar 2021 müssen die EU-Staaten pro Kilogramm nicht recyceltem Plastikmüll 0,80 Euro an die EU abführen. Damit soll die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden. Woher die Länder das Geld bekommen, hat die EU nicht vorgegeben – es besteht keine Verpflichtung, eine nationale Plastiksteuer einzuführen. Aktuell zahlen Deutschland und weitere Länder ihre Abgabe aus ihren regulären Haushalten.

Nationale Plastiksteuern kommen

Interessant ist, dass mehrere Länder nun aber doch eine nationale Plastiksteuer einführen. In Spanien und Italien sollen sie ab 1. Januar 2023 gelten, im ehemaligen EU-Mitgliedsland UK ist eine „Plastic Tax“ seit dem 1. April 2022 in Kraft. In weiteren Ländern wird eine Einführung diskutiert. In Deutschland enthält der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition einen Passus, wonach die EU-Kunststoffabgabe „auf die Hersteller und Inverkehrbringer umgelegt“ werden soll. Bislang gibt es dazu aber keinen konkreten Entwurf.

Leider sind die bisherigen Plastiksteuern nicht harmonisiert, sondern unterscheiden sich teils im Umfang oder hinsichtlich der Steuerschuldner. Dadurch entsteht ein Flickenteppich, der für international agierende Unternehmen eine Herausforderung darstellt.

Umweltsteuern lösen Anreize zum nachhaltigeren Handeln aus

Mit den oftmals indirekt wirkenden Umweltsteuern, die sich auf Energieträger beziehen, haben im Grunde alle Unternehmen zu tun. Besonders betroffen sind Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch, beispielsweise in der Produktion oder in der Logistik (energieintensive Beförderung). Daraus kann sich ein Anreiz ergeben, innovative umweltfreundlichere Technologien zu entwickeln und/oder Prozesse anders zu gestalten, um im Sinne der ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) nachhaltiger zu agieren.

Ansprechpersonen identifizieren, Entlastungsoptionen prüfen

Doch wo liegen Möglichkeiten zur Entlastung? Um dies zu klären, ist im ersten Schritt die umweltsteuerliche Betroffenheit festzustellen. Es gilt die Bereiche zu identifizieren, die mit diesen Steuern zu tun haben: Produktion, Einkauf, Vertrieb, Logistik, die Steuerabteilung und weitere. Dazu müssen Unternehmen ihre Prozesse genau kennen und wissen, wo Umweltsteuern anfallen und wer diese betreut.

Anschließend können die betreffenden Ansprechpersonen zusammengebracht werden, um gemeinsam mögliche Handlungsoptionen zu erörtern, die die steuerlichen Belastungen reduzieren. Zum Beispiel Strom aus fossilen Quellen durch erneuerbare Energien (Strom z. B. aus Wind- oder Photovoltaikanlagen) ersetzen oder in bestimmten Bereichen Effizienzsteigerungen erzielen, die den Verbrauch und damit die Umweltsteuern senken. Dafür sind alle operativen Prozesse durchzugehen, um Möglichkeiten zu prüfen, diese steuerlich anders – also im Sinne der Nachhaltigkeit – zu gestalten.

Weitere Entwicklung bei umweltbezogenen Steuern beobachten

Essenziell ist, dass das Themenfeld Umweltsteuern Bestandteil der ESG-Tax-Strategie sowie der übergeordneten ESG-Strategie des Unternehmens ist. Indem ein Unternehmen hier seine Steuerlast reduziert, verringert es auch seinen CO2-Fußabdruck, handelt also nachhaltiger und tut somit Gutes für die Umwelt.

Aktuell und auch zukünftig besteht ein großer Mix aus verschiedenen ESG-Anforderungen auf europäischer und auf nationaler Ebene, die leider nicht immer harmonisiert sind. In diesem Feld werden sich die Regularien in den kommenden Monaten und Jahren noch weiter verändern. Deshalb gilt es wachsam zu bleiben und die weitere Entwicklung kontinuierlich zu verfolgen, um auf Veränderungen zügig und angemessen reagieren zu können.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Whitepaper „Environmental Taxes“

 

 

Gabriel Kurt