ESG Klimaschutz Kraftwerke auf Feld stoßen CO2 aus

CO2-Emissionsrechte wichtiger denn je

Mit der 4. Handelsperiode des EU-Emissionshandels dürften die CO2-Preise steigen

Der Preis bestimmt das Kaufverhalten. In den meisten Fällen zumindest. Und weil Abgaben den Preis erhöhen, kann der Staat damit die Nachfrage steuern. Vor allem, wenn er die Nachfrage senken will, weil das Produkt wie im Falle der CO2-Emissionen schädlich oder politisch nicht gewollt ist. Mit dem Bereich ESG (Environmental, Social, and Governance) entstehen hier gerade entsprechende Rahmenbedingungen.

Definitiv problematisch ist der CO2-Ausstoß, der aller Erkenntnis nach für einen Teil der Erderwärmung verantwortlich ist. Daher hat die EU 2005 den CO2-Emissionshandel eingeführt, der ähnlich wie eine Abgabe funktioniert. Durch die Verknappung von Emissionsrechten gibt es innerhalb der EU für bestimmte Industrieunternehmen eine Maximalmenge an CO2, die ausgestoßen werden kann. Die CO2-Zertifikate werden entweder kostenlos zugeteilt oder an der Börse versteigert. Der CO2-Ausstoß bekommt damit einen Preis.

Vierte Handelsperiode für CO2-Emissionsrechte startet

Hochgradig wichtig ist für die betroffenen Anlagebetreiber also, wie viele CO2-Emissionen sie ausstoßen dürfen. Wer zu wenig bekommt, muss teuer zukaufen. Wer weniger verbraucht als zugeteilt, kann zusätzliche Einnahmen generieren.

Über die Zuteilung der CO2-Emissionen entscheidet die EU im Mehrjahresrhythmus. In Kürze können Betreiber von emissionshandelspflichtigen Anlagen eine kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen beantragen und damit ihren Bedarf für die vierte Handelsperiode (2021–2030) zumindest teilweise decken.

Änderungen dürften zu höheren CO2-Preisen führen

Obwohl die Verabschiedung auf europäischer Ebene noch nicht ganz abgeschlossen ist, stehen schon einige Neuerungen fest, die sich auch das deutsche Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) auswirken werden:

  • Da die CO2-Preise für Verschmutzungszertifikatein den vergangenen Jahren aus Sicht der EU über weite Strecken zu niedrig waren und zudem stark schwankten, wird mit der kommenden Handelsperiode das sogenannte Backloading eingeführt. Die EU behält sich vor, Emissionsberichtigungen temporär wieder zu entziehen. Dadurch sollen die Preise je Tonne CO2 nicht deutlich unter 20 Euro fallen.
    Mit dem Preis steigt auch die Bedeutung des CO2-Ausstoßes als Produktionsfaktor.
  • Grundsätzlich wird die Zuteilung jährlich um einen höheren Prozentsatz absinken als bisher und auch die Zuteilungsregeln werden fortlaufend verschärft.
  • Innerhalb der 4. Handelsperiode wird es zwei Zuteilungsperioden geben: 2021–2025 und 2026–2030. Nur für die erste Handelsperiode müssen Anträge gestellt werden. Die Zuteilung für die kommende Zuteilungsperiode erfolgt dann auf Grundlage der jährlichen Meldungen an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt). Entscheidend sind dafür weiterhin die bekannten Zuteilungselemente: Produktbenchmarks, Wärmebenchmarks, Brennstoffbenchmarks sowie Prozessemissionen. Neu ist ein zusätzliches Zuteilungselement für Fernwärme.
    Für die Produktion von Strom gibt es weiterhin keine Zuteilung.
  • Zur Überwachung der Aktivitätsraten der Zuteilung ist ab 2020 ein zusätzlich genehmigter Überwachungsplan notwendig.
  • Entfallen wird zukünftig die komplizierte Berücksichtigung von Kapazitätsänderungen.

Das Antragsverfahren in Deutschland startet voraussichtlich mit neuen Antragsformularen im Formular-Management-System der Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) Anfang März oder April 2019. Die Frist wird davon abhängig Ende Mai oder Juni 2019 sein.

Antragsstellung schon jetzt vorbereiten

Ich empfehle Anlagenbetreibern jetzt mit der Vorbereitung auf die vierte Handelsperiode zu beginnen und sich an Hand der Entwürfe der Free Allocation Rules und der Entwürfe der Guidance-Dokumente einen Überblick über die zu erwartenden Änderungen zu verschaffen. Darauf aufbauend sollten sie die notwendigen Daten der Basisperiode 2014–2018 für das Zuteilungsverfahren erheben und entsprechend der neuen Anforderungen vorbereiten.

Die Bearbeitung sowie Prüfung der Antragsunterlagen sollte eine angemessene Priorität eingeräumt werden, da von diesen wesentlich die Verfügbarkeit des Produktionsfaktors CO2 für die kommenden Jahre abhängt. Versäumnisse und Ungenauigkeiten dürften in den kommenden Jahren durch die verringerten Emissionsrechte teurer werden als zuletzt.