Krypto-Assets Hände tippen auf Laptop-Tastatur im Dunkeln

Blockchain-Compliance: Die Herausforderungen bei Krypto-Assets

Digitale Währungen werden immer wichtiger – damit steigen auch die Anforderungen.

Die anhaltende Verbreitung von Krypto-Assets sowie ihre zunehmende Regulierung rücken das Thema weiter in den Fokus. Auch Unternehmen setzen sich branchenübergreifend verstärkt mit den Einsatzmöglichkeiten digitaler Werteinheiten auseinander. Compliance-Verantwortliche sollten hierbei von Beginn an mit am Tisch sitzen.

Großes Potenzial – auch für Kriminelle

Mit der Blockchain-Technologie ist es möglich, Daten sicher und in globalen, selbstverwalteten Rechnernetzen zu speichern. Sie bildet damit auch die Grundlage für kryptografisch gesicherte, nicht-staatliche Parallelwährungssysteme, wie etwa Bitcoin. Vermögen können so schneller und kostengünstiger transferiert werden – ohne Banken und andere Mittelsmänner.

Die Einsatzmöglichkeiten reichen von einer Abwicklung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs und dezentralisierten Finanzdienstleistungen (DeFi) über selbstständig zahlende Maschinen im Internet der Dinge und digitale Zertifikate in Form sogenannter Non-fungible Tokens (NFT) bis hin zu neuen Formen der Unternehmensfinanzierung durch Ausgabe digitaler Gutscheine oder virtueller Beteiligungen. Dass Vermögen außerhalb des Finanzsystems und nahezu anonym transferiert werden können, macht Krypto-Assets auch für Kriminelle attraktiv. Seien es Steuerhinterziehung, Bestechungszahlungen oder die Veruntreuung von Geldern: Überall dort, wo es darum geht, Vermögenswerte unnachvollziehbar zu übertragen, bieten Krypto-Assets neue Möglichkeiten.

Unternehmen sollten sich wappnen

Daher sollten Präventions- und Aufdeckungsmaßnahmen immer eingeplant, umgesetzt und fortlaufend verbessert werden. Blockchain-forensische Analysen und Hintergrundrecherchen können zur Erkennung krimineller Muster, der Rückverfolgung von Vermögen und/oder der Identifizierung auffälliger Akteure beitragen.

Unternehmen, die Krypto-Assets als Zahlungsmittel akzeptieren oder verwenden, können auch von außen für Straftaten missbraucht werden. Zum Beispiel wenn es um Geldwäsche, die Umgehung von Finanzsanktionen oder Terrorismusfinanzierung geht. Vorsicht ist insbesondere bei sogenannten Privacy Coins geboten, die es mit technischen Mitteln nahezu unmöglich machen, die Herkunft des Vermögens zu bestimmen.

Geldwäscheprävention wird noch relevanter

Schon seit Längerem wird insbesondere durch die regulatorischen Anforderungen zur Geldwäscheprävention versucht, die Privatwirtschaft – insbesondere die Güterhändler – verstärkt in die Pflicht zu nehmen, um Vermögensbewegungen besser nachvollziehen zu können.

Durch Umsetzung der 5. Geldwäsche-Richtlinie wurde inzwischen auch das Thema Krypto-Assets explizit in die aufgenommen. Auf EU-Ebene sind bereits weitere Maßnahmen in Sicht, wie die anstehende „Regulation on Markets in Crypto-Assets“ (MiCA) und das geplante EU-Maßnahmenpaket für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Doch schon nach aktueller Rechtslage sind in zahlreichen Branchen beim Umgang mit Krypto-Assets geldwäscherechtliche Pflichten zu beachten.

Auch sonst gibt es zahlreiche Fallstricke

Im Übrigen sind die Compliance-Fragen so vielfältig wie die Arten und Verwendungsmöglichkeiten von Krypto-Assets. Die rechtliche Behandlung der digitalen Vermögenswerte und der Umgang mit ihnen sind nach wie vor in vielen Punkten umstritten. Vor allem im internationalen Kontext gibt es massive Unterschiede in der Regulierung. Auf globaler Ebene fehlen einheitliche Standards und konsistente Konzepte.

Unternehmen sollten neben Fragen der steuerlichen und bilanziellen Behandlung insbesondere die bank- und kapitalmarktrechtlichen Vorgaben im Blick behalten. Beispielsweise werden bei Geschäftsmodellen, die auf der Verwahrung von, dem Handel mit oder der Zahlungsabwicklung mithilfe von Krypto-Assets basieren, oftmals erlaubnispflichtige Geschäfte vorliegen. Werden diese ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben, machen sich die Handelnden strafbar. Vor allem Start-ups gerieten aus diesem Grund bereits ins Visier europäischer und US-amerikanischer Finanzaufsichts- und Strafverfolgungsbehörden.

Auch bei der Unternehmensfinanzierung durch Emittierung neuer Krypto-Assets, beispielsweise mittels sogenannter Security Token Offerings oder STOs, kann – je nach Ausgestaltung – eine Erlaubnispflicht bestehen. Zudem wäre in diesen Fällen unter anderem an eine mögliche Wertpapier-Prospektpflicht zu denken, bei deren Missachtung hohe Bußgelder und erhebliche Haftungsrisiken drohen.

Risiken erkennen – Chancen nutzen

Die Verbreitung digitaler Werteinheiten wird zunehmen, die rechtlichen Anforderungen werden steigen. Das bedeutet auch, dass die Bedeutung von Krypto-Assets als Compliance-Thema weiter zunehmen wird. Unternehmen können hierbei eine doppelte Vorreiterrolle einnehmen – sowohl bei der erfolgreichen Nutzung von Krypto-Assets als auch beim Umgang mit den damit verbundenen Risiken.