Das sind die geplanten Bedingungen für grün produzierten Wasserstoff
Grüner Wasserstoff soll nur dann und dort produziert werden, wo zum konkreten Zeitpunkt ausreichend erneuerbare Energien zur Verfügung stehen. Hier ist die Rede von zeitlicher und geographischer Korrelation. Bis zum Jahr 2029 soll der Strom im selben Monat produziert werden wie der Wasserstoff, ab 2030 sogar in derselben Stunde.
Um den doch erheblichen Energiebedarf für Wasserstoff zu decken, soll diese dabei vor allem aus hierfür neu entstehenden zusätzlichen Anlagen bezogen werden. Ein solcher Elektrolyseur kann somit direkt an eine neue Stromerzeugungsanlage angeschlossen sein. Der so produzierte Wasserstoff gilt als erneuerbar/grün, wenn der Wasserstoffproduzent folgendes nachweisen kann:
- Die Stromerzeugungsanlage produziert Strom aus erneuerbaren Energiequellen.
- Sie ist direkt mit der Wasserstofferzeugungsanlage verbunden oder ist Teil dieser.
- Die Anlage wurde frühestens 36 Monate vor der Wasserstofferzeugungsanlage in Betrieb genommen.
- Der Elektrolyseur ist nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen bzw. verfügt (falls ans Stromnetz angeschlossen) über ein intelligentes Messsystem, um nachzuweisen, dass der zur Wasserstoffproduktion notwendige Strom nicht aus dem öffentlichen Netz bezogen wurde.
Zusätzlich ist mit dem delegierten Rechtsakt geregelt, wie bereits in Betrieb befindliche Elektrolyseure erweitert werden können, um die Kriterien für die Produktion von grünem Wasserstoff zu erfüllen.
Das sind prinzipiell gute Ideen. Es geht hier ja vor allem darum, weitere Ökostromanlagen entstehen zu lassen – und damit die Energiewende voranzutreiben.
Die Krux: Bislang wird in Europa immer wieder mehr Wind- und Sonnenenergie produziert, als die öffentlichen Stromnetze aufnehmen können, bzw. Kunden Strom nachfragen. Um sie vor Überlastung zu schützen, werden sie in solch einem Fall abgeriegelt, die grüne Energie bleibt ungenutzt. Dabei könnten diese Überschüsse hervorragend dazu verwendet werden, grünen Wasserstoff zu produzieren. Elektrolyseure könnten als Puffer für diesen Strom dienen – das würde Energie und Kosten sparen. Nach den Plänen der Kommission wäre das jedoch nicht machbar. Elektrolyseure sollen ja auf zusätzlich entstandene Stromerzeugungsanlagen zurückgreifen.