ESG: Ein Hammer, wie er bei Gericht benutzt wird, ist im Vordergrund zu sehen.

Klimawandel als juristisches Thema: Umweltklagen nehmen zu

Klimaklagen gegen Unternehmen: Das ist rechtlich wichtig

Der Klimawandel ist da und wird inzwischen auch zu einem juristischen Thema. Überall auf der Welt mehren sich Klimaklagen von Bürger:innen und Nichtregierungsorganisationen (Non-Governmental Organization, kurz: NGO) gegen Unternehmen und Regierungen, die Klimaschutzziele missachten. So hat etwa eine große Umwelt-NGO im Herbst 2021 Klagen gegen mehrere Automobilhersteller eingereicht, um diese dazu zu verpflichten, ab 2030 keine Verbrennungsmotoren mehr zu produzieren, neue Öl- und Gasfelder sollen ab 2026 nicht mehr eröffnet werden. Auch im Finanzsektor werden Vermögensverwalter und Fondsgesellschaften zunehmend von Verbraucherverbänden und Behörden ins Visier genommen.

Bankenaufsicht sieht wachsendes Greenwashing-Risiko

Ich gehe davon aus, dass die Greenwashing-Vorwürfe weiter zunehmen werden. In Deutschland sieht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein wachsendes Greenwashing-Risiko, so dass die ESG-Anforderungen an Finanzdienstleister zum Schutz der Anleger kontinuierlich steigen. Das Fehlen einer allgemeinen Definition und zwingender Regelungen erhöht dabei das Klagerisiko.

Die europäischen Institutionen entwickeln aktuell einen umfassenden Nachhaltigkeitsrechtsrahmen, den Unternehmen in Zukunft beachten müssen. Dieser Rahmen wird als strikter Leitfaden das Klagerisiko für Unternehmen senken, die diese Regelungen einhalten. Zugleich wird er aber auch die Anforderungen an Unternehmen verschärfen, was die Gefahr von Klimaklagen wiederum steigern kann und Gerichte häufiger mit dem Thema Klimaschutz zu tun haben.

Das ist die Argumentation der Klimakläger

Nach Auffassung der Kläger sollen auch privatwirtschaftliche Unternehmen dem verfassungsrechtlichen Klimaschutzauftrag verpflichtet sein. Ein entsprechender Anspruch soll sich aus §§ 1004, 823 Abs.1 BGB analog wegen der Beeinträchtigung des (zukünftigen) allgemeinen Persönlichkeitsrechts der klagenden Privatpersonen ergeben.

Prozessrechtliches

Aus prozessrechtlicher Sicht sind insbesondere das Rechtsschutzbedürfnis und die Klagebefugnis problematisch. Dabei geht es um das berechtigte Interesse der Klageparteien, zur Erreichung des begehrten Rechtsschutzes ein Zivilgericht in Anspruch zu nehmen.

Materiellrechtliches

Materiellrechtlich ist bereits die in § 823 Abs. 1  BGB erforderliche Kausalität der Rechtsgutsbedrohung des Eigentums problematisch. Auch das „Recht auf Erhalt treibhausgasbezogener Freiheit“ als sonstiges Recht ist fernliegend. Die sogenannte Störereigenschaft der Unternehmen ist problematisch aufgrund ihrer Zurechenbarkeit und Kausalität, da weder Verkehrssicherungspflichten verletzt werden noch der Verursachungsbeitrag eindeutig bestimmbar ist. Ferner könnte sich ein Ausschluss des Anspruchs durch die Duldungspflicht der Kläger gemäß § 1004 II BGB ergeben, da die Beklagten im Rahmen öffentlich-rechtlicher Vorgaben handeln.

Das können Unternehmen tun

Wenn die Unternehmen keine Vorkehrungen zur Verhinderung der Klagerisiken treffen, ist durchaus mit einer Prozesswelle zu rechnen. Ein neues Instrument dabei wird die EU-Verbandsklagenrichtlinie einführen, die bis Dezember 2022 in deutsches Recht umgesetzt werden muss und mit der Stärkung des kollektiven Rechtsschutzes in Deutschland die Lage weiter verschärfen dürfte.

Neben der Einhaltung freiwilliger Standards könnten Green-Finance-Frameworks für Unternehmen der Finanzwirtschaft das Risiko von Masseklageverfahren mindern. Solche Rahmenwerke etablieren eigene Eignungskriterien und definieren genau, wann ein Kredit als grün gilt. Eine Überprüfung des Frameworks durch eine weitere Stelle, die sogenannte Second-Party-Opinion, verringert die Gefahr des Greenwashings weiter. Finanzdienstleister sollten ESG-Strategien entwickeln und klare und konkrete Pläne gegen den Klimawandel definieren. Fragen wie ESG-Policy und ESG-Risk-Score sollten außerdem Eingang in das Unternehmensrisikomanagement und die Klima-Compliance finden.

Fazit

Die Bedenken gegen die Erfolgsaussichten der Klagen überwiegen. Dennoch werden die juristischen Vorstöße den Druck auf Unternehmen weiter erhöhen, derartige Klagen durch eigene Maßnahmen für mehr Klimaschutz schon aus Reputationsgründen so weit wie möglich zu vermeiden.

Die Fälle aus aller Welt zeigen, dass Klimaklagen aus der Zivilgesellschaft zunehmen und dabei sogar Erfolg haben können, weil es eine Tendenz an den Gerichten gibt, solchen Themen und Vorbringen mehr Aufmerksamkeit zu schenken.