Bis Anfang März 2023 hatte der Dax sich deutlich aus seinem Tief vom Frühherbst 2022 herausgearbeitet und ein Hoch von 15.653 Punkten erreicht. Dann kam die Bankenkrise – mit spürbaren Kursstürzen: Am 15. März verlor der Dax mehr als drei Prozent und fiel zurück auf 14.735 Punkte. Mittlerweise hat sich der deutsche Leitindex erholt und schwankt um die 16.000-Punkte-Marke.
Bekanntermaßen geht es an der Börse schon immer zwei Schritte vor und einen zurück. Auf lange Sicht sind es mitunter 20 Schritte vor und auch mal 10 zurück. Wer aufgrund der negativen Entwicklung vorschnell Aktien veräußert hat, weil er nicht glaubte, dass die nächsten 11 Schritte kommen würden, wird sein Investment mit Verlust abgeschlossen haben.
Wenn Buchverluste realisiert werden
Einige Rücksetzer einbezogen, dauerte die Hausse, die Börsenrallye, vor Corona knapp elf Jahre an. Der Dax 30 legte dabei vom absoluten Tiefpunkt der Finanzkrise am 9. März 2009 bis zum 20. Februar 2020 um 276 Prozent zu. Der MDax sogar um 605 Prozent, noch übertroffen vom TecDax mit 714 Prozent. Anders als bei vielen ausländischen Indizes werden beim Dax Dividendenzahlungen zwar nicht rausgerechnet – dennoch eine beachtliche Entwicklung, die nach dem ersten Corona-Schock noch übertroffen wurde, ehe der Ukraine-Krieg, Inflation und Zinswende für einen Rücksetzer gesorgt haben.
Die beste Entwicklung hilft aber nicht viel, wenn man auf die falschen Aktien gesetzt hat oder zum „falschen“ Zeitpunkt verkaufen muss und aus Buchverlusten reale Einbußen werden.
Immerhin: Wer Aktien zu einem geringeren Preis verkauft als gekauft hat, kann diesen Verlust steuerlich geltend machen. Wenn das nächste Mal Gewinne aus Aktien eingestrichen werden, können diese mit den Verlusten verrechnet werden, wodurch die Steuerzahlungen auf die Gewinne entfallen, solange sie die Verluste plus Sparerfreibetrag nicht überschreiten. Dieses Verfahren ist bekannt als Verlustvortrag.
Verrechnet werden können dabei jedoch nur Aktien mit Aktien, da sie einen von drei Verrechnungstöpfen bilden. Einkünfte aus Zinsen, Gewinne mit Fondsanteilen, Derivaten und Wertpapieren sowie Dividenden bilden jeweils einen separaten Verrechnungstopf.
Verlustvorträge werden bei der gleichen Bank automatisch verrechnet
Wer alle Aktien im Depot bei derselben Bank hat, muss sich darum keine weiteren Gedanken machen. Das Geldhaus verrechnet Verluste und Gewinne automatisch.
Wer seine Depots bei verschiedenen Banken hält, hat letztlich zwei Möglichkeiten:
- Er kann sich die Verluste und Gewinne von den Banken jeweils bescheinigen lassen und sie dann der Steuererklärung der Anlage KAP beifügen, wenn er im gleichen Jahr in einem Depot realisierte Aktienkursverluste und in einem anderen Depot realisierte Aktienkursgewinne hat. Die Bescheinigung müssen die Anleger bis zum 15. Dezember beantragen. Das Finanzamt rechnet die Aktienverluste und -gewinne dann gegen.
- Alternativ kann der Anleger darauf hoffen, dass er in Folgejahren wieder Gewinne aus Aktien erzielt. In diesem Fall wird er den Aktienverlustvortrag, den seine Bank automatisch fortführt, dann nutzen, wenn er auf demselben Depot oder einem anderen Depot (dann mit Verlustbescheinigung) wieder Gewinne aus Aktien ergeben. Die Verrechnung ist zeitlich also nicht begrenzt.
Wichtig: In jedem Fall können Sie Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen und nicht mit sonstigen Kapitaleinkünften (z.B. Dividenden, Zinsen, Gewinnen aus Bonds und Fondsanteilen) verrechnen.
Alternative zur Vermeidung der Aktienverlustverrechnungsbeschränkung
Wer mittelbar über Investmentfonds, z.B. Exchange Traded Funds (ETF), in Aktien investiert, erzielt im Falle von Verlusten steuerlich keine „Aktienverluste“, sondern „sonstige Verluste“. Diese sind grundsätzlich mit sonstigen Kapitaleinkünften, z.B. Dividenden, Zinsen, Gewinnen aus Fondsanteilen und Bonds zu verrechnen.
Wenn Sie diese Tipps für die Verlustverrechnung beachten, wird Ihr Steuerbescheid vom Finanzamt Sie über realisierte Verluste zumindest ein Stück weit trösten.
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