Ein Container-Frachtschiff fährt unter einer großen Brücke hindurch. Von oben ist ein LKW zu sehen, der über die Brücke fährt und die bunten Container auf dem Schiff.

Das Lieferkettengesetz startet: Das sollten Sie jetzt wissen

Seit 1. Januar 2023 sind neue Vorschriften in Kraft. Zunächst sind große Firmen betroffen.

Seit Beginn des neuen Jahres gilt für viele Unternehmen in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kurz Lieferkettengesetz. Es tritt in zwei Stufen in Kraft. Ab 2023 sind große Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden betroffen, ein Jahr später dann alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.

Am 11. Juni 2021 vom deutschen Bundestag verabschiedet, soll das LkSG den Schutz und die Achtung der Menschenrechte durch deutsche Unternehmen um ein Vielfaches stärken.

Wir haben hier alles Wichtige für Sie zusammengefasst. In diesem Dokument finden außerdem alle wichtigen Information zum Start des LkSG und unsere Ansprechpartner:innen auf einen Blick.

Unternehmen müssen Menschenrechte stärker im Blick haben

Das Lieferkettengesetz bildet den gesetzlichen Rahmen für Sorgfaltspflichten der Unternehmen im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz entlang der gesamten Lieferkette. Es verpflichtet Unternehmen zur Prävention von und Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen (zum Beispiel Kinderarbeit) und Umweltverstöße in der Lieferkette. Dazu gehört im Einzelfall Monitoring, Dokumentation und Anpassung dieser Präventiv- und Abhilfemaßnahmen.

Hersteller und Händler müssen in jedem Wertschöpfungsabschnitt der Lieferkette die eigenen Vorlieferanten kennen und entsprechend der Nachhaltigkeitskriterien aussuchen. Sie müssen die Einhaltung der Sorgfaltspflichten überwachen, eine Beschwerdestelle einrichten und sollen eine Menschenrechtserklärung abgeben.

So gelingt die Umsetzung – vier Schritte

Das Gesetz fordert deutsche Unternehmen aller Branchen auf, verschiedene Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in der Lieferkette umzusetzen. Die Auswirkungen auf die Prozesse der deutschen Unternehmen sind dabei tiefgreifend. Wie die Umsetzung des Anforderungen und die Prozessanpassung in vier Schritten gelingen kann, können Sie hier nachlesen. 

Das droht bei Verstößen

Die Aufgabe, die Einhaltung des Gesetzes zu kontrollieren, hat der Gesetzgeber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übertragen. Bei Verstößen drohen rechtliche und finanzielle Konsequenzen sowie Reputationsschäden und Haftung. Bußgelder können bis zu acht Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes umfassen. Zudem können Unternehmen für drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.

Es können also schwerwiegende Sanktionen verhängt werden. Zugleich sind jedoch viele der im LkSG geregelten Organisationspflichten in ihrer konkreten Ausgestaltung vage, unbestimmt oder gar widersprüchlich geblieben. Wie Sie damit umgehen können, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Deutsche Unternehmen könnten von neuem Gesetz profitieren

Unsere Kollegin Eun-Hye Cho hat hier aufgeschrieben, warum das Gesetz zwar große Änderungen für Unternehmen mit sich bringt, die Wirtschaft aber keine Angst vor den neuen Vorschriften haben sollte. Sie ist überzeugt, dass das oft vorgebrachte Argument, ein solches Gesetz schaffe aufgrund der Umsetzungskosten erhebliche Wettbewerbsnachteile, zu kurz gegriffen ist. Sie argumentiert, dass Produkte „Made in Germany“ weltweit eine hohe Reputation aufgrund ihrer Qualität genießen. Die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette wird die hohen Standards und das Qualitätsmerkmal deutscher Produkte zusätzlich unterstützen und könnte somit sogar einen Vorteil im internationalen Wettbewerb darstellen.

Die Risikoanalyse als Herzstück der Sorgfaltspflichten

Die vom LkSG geforderte Risikoanalyse kann als Herzstück der Sorgfaltspflichten verstanden werden. Denn nur, wer Risiken kennt und sich eine Übersicht verschafft, kann diese auch angemessen adressieren und seiner Pflicht nachkommen. Gleichzeitig stellt das Durchführen einer effizienten und effektiven Risikoanalyse viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Falls vorhanden, empfiehlt es sich, bei der Identifizierung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risken in der Lieferkette bereits bestehende Due-Diligence-Prozesse und -Strukturen zu nutzen.

Nachhaltigkeit entlang der gesamten Lieferketten

Das neue Gesetz befeuert das gesamte Thema Nachhaltigkeit in der Lieferkette. Denn Nachhaltigkeit ist mehr als Umweltschutz: Das ESG-Konzept (Environment, Social, Governance) umfasst auch Aspekte wie Menschenrechte, Gesundheitsschutz, Diversity und Unternehmenswerte. Das Lieferkettengesetz ist für viele deutsche Unternehmen auch eine Chance, sich auf diesem Gebiet zu profilieren und einen ganzheitlichen ESG-Ansatz entlang der Liefer- bzw. Wertschöpfungskette zu implementieren, von der Auswahl nachhaltiger Lieferanten und Geschäftspartner bis zur kontinuierlichen Messung und Kontrolle von Nachhaltigkeit entlang der Lieferkette.

Wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger Modeindustrie

Die Umsetzung nachhaltiger Strategien bedeutet eine Investition in die Zukunft und bringt somit mittel- bis langfristig viele Vorteile für Unternehmen mit sich. Das gilt zum Beispiel für die Modeindustrie. Durch eine nachhaltige Strategie stellt man eine erhöhte Transparenz in der Lieferkette sicher, spart Kosten aufgrund eines verminderten Ressourcenverbrauchs, gewinnt an Reputation durch ein klares Nachhaltigkeitsbekenntnis und kann somit auch die Mitarbeiterzufriedenheit im Unternehmen steigern. Unsere Kollegin Verena Lensch analysiert, dass das Gesetz für die Modeindustrie ein wichtiger Schritt ist, um gleiche Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmenden zu schaffen.

Unsere Artikel zum Lieferkettengesetz im Überblick

Sie haben weitere Fragen zu dem Thema? Hier haben wir alles Wichtige zusammengefasst. Außerdem finden Sie die richtigen Ansprechpartner:innen.