Es sind nur drei Buchstaben, aber sie haben nachhaltigen Einfluss auf Unternehmensstrategien, Börsengänge und das öffentliche Bild vieler Konzerne. Die Rede ist von ESG. Das steht für Nachhaltigkeit in den drei Bereichen Umwelt (E= Environment), Soziales (S=Social) und Unternehmensführung (G=Governance).
Klar ist, dass ESG wichtiger denn je ist. Denn es bleibt immer weniger Zeit, um die Schäden des globalen, menschengemachten Klimawandels zu begrenzen. Unternehmen tragen dabei – neben der Politik – eine große Verantwortung, um das Netto-Null-Ziel voranzutreiben, Arbeitsbedingungen innerhalb der Lieferketten zu kontrollieren und die Transformation der Wirtschaft voranzutreiben.
Was sind die drei Evolutionsstufen der Nachhaltigkeitstransformation?
Ohne einen klaren Nachhaltigkeitsfahrplan wird diese Transformation nicht gelingen. Unser Head of ESG, Goran Mazar, nennt drei Stufen der ESG-Transformation:
- Unternehmen sollten sich damit beschäftigen, welche Auswirkungen eine veränderte Regulatorik auf EU oder nationaler Ebene auf das eigene Unternehmen oder die eigene Branche haben und wie die Compliance weiterhin sichergestellt werden kann.
- Unternehmen sollten Nachhaltigkeitsanforderungen als Chance begreifen und alle Stakeholder mit einbinden. Mithilfe von neuen Produkten können neue Zielgruppen erschlossen werden sowie Kosten durch die Kreislaufwirtschaft eingespart werden.
- Nur mit einer ganzheitlichen Transformation von Geschäftsmodellen und Produkten wird es gelingen, den Markt nachhaltig zu verändern und wettbewerbsfähig zu bleiben.
Verschärfte Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) verpflichtet große Unternehmen zur Berichterstattung über die Berücksichtigung und den Umgang mit sozialen und ökologischen Herausforderungen. Ziel ist es, dass Unternehmen verlässliche und vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen, die Stakeholder:innen für die Bewertung nicht-finanzieller Leistungen von Unternehmen benötigen. Wen die CSRD betrifft und ab wann sie gilt, erklären Dr. Jan-Hendrik Gnändiger, Head of Risk & Compliance Services, und Johann Schnabel, Head of Accounting & Process Advisory.
Menschenrechte in Lieferketten achten
Eine weitere regulatorische Vorgabe, die zum Jahreswechsel 2022/2023 in Kraft tritt: das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Es verpflichtet Unternehmen zur Prävention von und Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen (zum Beispiel Kinderarbeit) und Umweltverstöße in der Lieferkette. Ab 2023 sind große Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden betroffen, ein Jahr später dann alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Dr.-Ing. Sylvia Trage, Director, Consulting, Value Chain Transformation, erläutert, was Unternehmen bezüglich der Umsetzung des LkSG beachten sollten.
Mehr dazu hören Sie auch im Podcast mit unserer Expertin für Lieferketten und ESG-Fragen Eun-Hye Cho. Und Dr. Albrecht Muser, Compliance-Experte bei KPMG Law, erklärt im Interview, inwiefern die unmittelbare Wirkung von Menschenrechten auf Unternehmen problematisch ist – und welche Maßnahmen Unternehmen dennoch ergreifen sollten.
Sorgfaltspflichten und soziales Wohl entlang der Lieferkette
Wie lassen sich Unternehmenserfolge definieren, messen und vergleichen und welche Rolle spielt das soziale Wohl dabei? Darüber sprach Eun-Hye Cho im Rahmen unserer virtuellen Konferenz, dem KPMG Basecamp, mit Christian Heller, CEO, Value Balancing Alliance (VBA). Hier können Sie das Gespräch nachlesen.
ESG und der Einfluss auf das Kartellrecht
Die ESG-Aspekte stehen zunehmend im Fokus der gesellschaftlichen Debatte und bestimmen das Konsumverhalten von Verbraucher:innen. Auch deshalb wächst in Unternehmen die Motivation, Nachhaltigkeitsinitiativen teils sogar branchenweit ins Leben zu rufen. Diese können für teilnehmende Unternehmen zugleich einen Wettbewerbsvorteil und für andere Marktteilnehmer Nachteile erzeugen.
Dr. Gerrit Rixen, Rechtsanwalt und Partner bei KPMG Law, rückt in seinem Beitrag daher das Thema Kartellrecht in den Mittelpunkt. Auch sozial und gesellschaftlich erwünschte ESG-Themen können als wettbewerbsbeschränkende Absprachen unter das Kartellverbot fallen. Die Folgen können gravierend sein: Es drohen hohe Bußgelder, Schadensersatzforderungen und Reputationsschäden.
ESG als Erfolgsfaktor beim Börsengang
Mit dem Aufkommen der Nachhaltigkeitsdebatte und der zunehmenden Wichtigkeit von ESG-Aspekten ist auch die Nachfrage nach nachhaltigen Kapitalanlagen gestiegen. Dadurch wird auch für Unternehmen, die sich für ein IPO entscheiden – also die Erstemission eigener Aktien an einer Börse – das Thema ESG immer relevanter. Das betrifft Umweltfragen wie etwa den Klimaschutz, soziale Kriterien wie zum Beispiel Arbeitsbedingungen und Diversität sowie eine gute Geschäftsführung. Dr. Ian Maywald, Rechtsanwalt und Partner bei KPMG Law, gibt einen Überblick, wie ESG zum Erfolgsfaktor beim Börsengang werden kann.
ESG-konforme Immobilien: Wie Nachhaltigkeit den Preis bestimmt
Schätzungen zufolge verursacht der Immobilienbereich rund 38 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland. In den vergangenen Jahren hat die Politik zwar über Fördermaßnahmen und Auflagen versucht, diesen Hebel im Kampf gegen den Klimawandel zu bewegen. KfW-Standards, Passivhäuser, Wärmedämmung und Wärmepumpen sind dabei nur einige der Schlagworte. ESG kann im Immobilienbereich zum Deal Breaker werden und den Kaufpreis beeinflussen. Davon ist Petra Swai, Rechtsanwältin und Senior Managerin bei KPMG Law, überzeugt. Sie beschreibt, dass ESG-Kriterien auch in der Immobilienbranche zunehmend in den Fokus geraten und gibt eine Übersicht, welche Regularien beachtet werden müssen, um die Nachhaltigkeitsbestimmungen einzuhalten.
Umweltsteuern: So sollten Unternehmen die Herausforderung angehen
Längst ist das Thema ESG in vielen Unternehmensstrategien zu finden. Gabriel Kurt, unser Head of Trade & Customs, plädiert dafür, auch das Thema Umweltsteuern stärker mitzudenken. Bestimmtes Verhalten mit negativen Umwelteffekten wird in vielen Ländern mit einer Abgabe belegt – einer Umweltsteuer. Darunter fallen zum Beispiel Energiesteuer, Flugbenzinsteuer, Kfz-Steuer oder auch Verpackungsabgaben.
Essenziell ist, dass das Themenfeld Umweltsteuern Bestandteil der ESG-Tax-Strategie sowie der übergeordneten ESG-Strategie des Unternehmens ist. Indem ein Unternehmen hier seine Steuerlast reduziert, verringert es auch seinen CO2-Fußabdruck, handelt also nachhaltiger und tut somit Gutes für die Umwelt.
Unsere ESG-Themen haben wir hier für Sie zusammengefasst.