Kaum ein Thema wird in der Öffentlichkeit derzeit so intensiv diskutiert wie der Klimawandel. Doch was bedeuten zunehmende Extremwetterereignisse für die Wirtschaft? Wie sind Unternehmen und ihre oft weltumspannenden Wertschöpfungsketten vom Klimawandel betroffen? Welche gesetzlichen und kapitalmarktinduzierten Anforderungen bestehen beim Umgang mit Klimarisiken? Und vor allem: Was können Unternehmen tun, um die Relevanz des Klimawandels für ihr Geschäftsmodell zu erkennen und dessen Folgen abzumildern?
Folgen des Klimawandels lassen sich bereits erkennen
Zunächst die Fakten: Laut Umweltbundesamt wird der Anstieg der globalen Oberflächentemperatur im Vergleich zur vorindustriellen Zeit Anfang der 2030er Jahre den Wert von 1,5 Grad Celsius erreichen. Der Sommer 2022 war gemeinsam mit 2018 der wärmste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881. Zwar schwanken die Werte von Jahr zu Jahr etwas, aber der langfristige Trend lässt sich nicht leugnen, die Erde heizt sich immer weiter auf – mit zunehmender Geschwindigkeit.
Konkret äußert sich der Klimawandel nicht nur in steigenden Temperaturen. Langanhaltende Hitzewellen und Dürren, Starkregen und Fluten, Stürme und Waldbrände sind nur einige der Auswirkungen einer globalen Entwicklung. Sie treffen die Weltregionen zwar unterschiedlich stark, lassen aber keine Region unbeeinflusst.
Die deutsche Wirtschaft ist aufgrund der Klimarisiken besonders gefährdet
Für einzelne Unternehmen und ganze Branchen in Deutschland könnten die direkten und indirekten Auswirkungen des Klimawandels massive Folgen haben. Aufgrund der globalen Ausrichtung der deutschen Wirtschaft sind Unternehmen hierzulande nicht nur von lokalen Wetterphänomenen betroffen. Zusätzlich steigen auch die indirekten Kosten deutscher Firmen, weil sich durch den weltweiten Handel und ihre verflochtenen Wertschöpfungsketten auch Klimaereignisse im Ausland auf sie auswirken.
Eine Flut von Offenlegungsanforderungen
Der Gesetzgeber hat die Gefahren durch den Klimawandel für das Wirtschafts- und Finanzsystem erkannt und reagiert. Das politische Instrumentarium, auf das er setzt, sind kapitalmarktorientierte Offenlegungspflichten. Bei näherem Hinsehen zeigt sich, dass die EU-Taxonomie, die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) allesamt eine erweiterte Risikoanalyse von Klima- und Umweltaspekten einfordern. Insbesondere die EU-Taxonomie sieht explizit die Durchführung einer robusten Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung von physischen Risiken vor. Anhand von Klimaszenarien sollen Risiken analysiert und Anpassungsmaßnahmen bei wesentlichen Risiken etabliert werden.
Eine Offenlegung der Klimarisiken fordert auch die CSRD. Demnach müssen alle Unternehmen klimabedingte physische Risiken und Übergangsrisiken veröffentlichen, die sich auf die Finanzlage des Unternehmens auswirken können. Als Vorlage für die CSRD diente das Rahmenwerk der Task Force zu klimabedingten finanziellen Offenlegungen (TCFD), das zum Beispiel bereits seit 2022 in Großbritannien für zahlreiche Unternehmen verpflichtend ist und in weiteren Ländern umgesetzt werden wird.
Unsere Umfrage bestätigt diesen Trend: Demnach berichten bereits heute 61 Prozent der weltweit 250 größten Unternehmen zu Klimarisiken – nahezu doppelt so viele wie noch vor zwei Jahren.
Handlungsdruck für Unternehmen wächst
Mit den zunehmenden gesetzlichen Anforderungen im In- und Ausland sowie dem Informationsbedarf durch Kapitalgeber und Investoren steigen die Erwartungen an Unternehmen, die Auswirkungen des Klimawandels auf ihre Geschäftsmodelle systematisch zu bewerten. Ein Blick in die Praxis zeigt jedoch: Momentan haben die wenigsten hierfür bereits verlässliche Prozesse etabliert. Dadurch geraten Vorstände, Geschäftsführungen und Aufsichtsgremien zunehmend unter Handlungsdruck, nicht nur, weil deren Vergütungsziele immer stärker an ESG-Indikatoren geknüpft werden.