Egal ob Daten in großem Stil erschlichen, Tausende Euro vom Firmenkonto abgebucht werden oder ein Unternehmen ausspioniert wird – oftmals wird der Täter nur zufällig entdeckt. Die aktuelle KPMG-Studie zur Wirtschaftskriminalität zeigt, dass 51 Prozent der kriminellen Handlungen durch Zufall ans Tageslicht kommen.
Für Unternehmen ist das unbefriedigend und alarmierend, sind sie doch bei der Aufklärung zu einem großen Teil auf einen Faktor angewiesen, den sie nicht beeinflussen können. Zudem laufen sie Gefahr, dass Vorfälle erst dann entdeckt werden, wenn großer Schaden entstanden ist.
Die Studie zeigt hier ein eindeutiges Ergebnis: Firmen, die in Prävention investieren, reduzieren die zufälligen Entdeckungen deutlich. Auf lange Sicht helfen also präventive Maßnahmen gegen Wirtschaftskriminalität. Um Betrügern schneller, verlässlicher und weniger zufällig auf die Schliche zu kommen, bieten sich vor allem drei Maßnahmen an.
Implementierung eines Hinweisgebersystems
Ein Hinweisgebersystem sollte mehrere Voraussetzungen erfüllen. Es soll für Mitarbeiter transparent und auch verständlich sein. Und außerdem muss das System die Anonymität des Hinweisgebers gewährleisten und dabei dennoch eine Form des Rückkanals ermöglichen, um weitere Informationen auszutauschen.
Relevant ist dies vor allem deswegen, weil bei der Hälfte aller Straftaten die Täter im eigenen Unternehmen sitzen – also unmittelbare Kollegen sein könnten. Da Hinweisgeber in Deutschland immer noch oftmals als Verräter am eigenen Unternehmen betrachtet werden, kann die anonyme Meldung dazu beitragen, die Furcht vor negativen Konsequenzen zu überwinden.
Darüber hinaus haben Hinweisgebersysteme für Mitarbeiter leicht zugänglich zu sein. Die Studienergebnisse belegen: Die Einrichtung eines E-Mail-Postfachs oder Telefon-Hotline kann manchmal vollkommen ausreichen. Mehr als die Hälfte aller Unternehmen verfügt über ein derart simpel ausgestaltetes System. Mehr Komplexität bedeutet gerade nicht mehr Effektivität.
Wichtig ist darüber hinaus: Die Chefetage sollte ihren Mitarbeitern vermitteln, dass ein Hinweisgebersystem einen wichtigen Stellenwert in der Unternehmenskultur einnimmt, und Vertrauen schaffen, dass die Verfolgung von Hinweisen der Unternehmensführung ein wichtiges Anliegen ist. So können sehr viele befragte Unternehmen nach der Implementierung eines Hinweisgebersystems von einer Verbesserung der Unternehmens- und Compliance-Kultur berichten.
Sensibilisierung der Mitarbeiter
Um ein implementiertes Meldesystem überhaupt effektiv nutzen zu können, sollen Mitarbeiter nicht nur über den Aufbau und die Funktionsweise des Systems aufgeklärt werden, sondern im ersten Schritt dafür sensibilisiert werden, wirtschaftskriminelle Handlungen überhaupt zu erkennen. Im Rahmen von Schulungen können Mitarbeiter beispielsweise vor verschiedene Dilemma-Situationen gestellt werden, um so den Blick für erste Anhaltspunkte krimineller Handlungen zu schärfen. Nur so kann eine ausreichend effektive Meldekultur geschaffen werden.
Mitarbeiter könnten beispielsweise auch Fälle aus der Vergangenheit analysieren und darauf untersuchen, warum es zu den kriminellen Handlungen kam, welche ersten Anzeichen zu erkennen waren und wie man diese Handlungen verhindern oder die Schäden zumindest eindämmen kann.
Dabei darf es nicht bei einmaligen Schulungen bleiben. Die Beschäftigten sollten das Wissen in regelmäßigen Abständen auffrischen, und die Kenntnisse sind an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Kriminelle entwickeln ihre Methoden schließlich auch weiter.
Wichtig ist außerdem, dass das Thema in einem Unternehmen immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt wird und im Arbeitsalltag präsent ist. Zum Beispiel durch Artikel auf Intranetseiten oder Aushängen im Unternehmen. So wird ein dauerhaftes Bewusstsein dafür geschaffen.
Installierung einer Ombudsstelle
Eine Ombudsperson kann ein zentraler Ansprechpartner für Mitarbeiter eines Unternehmens sein. Wer einen Verdacht hegt, kann sich vertrauensvoll und ohne Furcht vor Konsequenzen an diese Person wenden. Sie ist dafür verantwortlich, dass die Meldungen professionell verarbeitet und an die richtigen Stellen weitergeleitet werden. Menschen, denen es schwer fällt, Vorwürfe in Schriftform zu formulieren, wird es durch so eine Stelle einfacher gemacht, sich zu bestimmten Sachverhalten zu äußern.
Eine externe Ombudsperson könnte noch eine weitere Hürde aus dem Weg räumen. Mitarbeitern werden die Skrupel genommen, die eigene Firma anzuschwärzen. Und die Schaffung einer Ombudsstelle sendet ein wichtiges Signal an die Belegschaft: Das Aufdecken, Abstellen und Ahnden von Wirtschaftskriminalität hat Priorität.
Fazit
Bei der Wirtschaftskriminalität verhält es sich wie bei anderen Verbrechen auch – ganz verhindert werden kann sie nie. Mit einigen Maßnahmen kann zumindest der Zufall bei der Tätererkennung deutlich reduziert werden. Und wenn dann zusätzlich zufällig ein Fall aufgeklärt wird, schadet das natürlich nicht.