Tax und Law: 5 Gründe, optimistisch ins Jahr 2022 zu blicken

Einige Gesetze und Entwicklungen sind vielversprechend für die Branche.

Was bringt das neue Jahr in den Bereichen Tax und Law? Für die Unternehmen hängt diese Frage nicht allein mit der Pandemiebewältigung zusammen. Wichtig ist auch, welche vor allem regulatorischen Neuerungen zu erwarten sind – und wie diese als Chance begriffen werden können, um sich zukunftsfähig aufzustellen. Ich möchte Ihnen im Folgenden fünf gute Gründe nennen, optimistisch auf das Jahr 2022 zu blicken.

Grund 1: Die Reformvorhaben der Ampelkoalition

Die neue Bundesregierung plant zahlreiche Reformen. Im Vordergrund stehen die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens, klimapolitische Maßnahmen sowie Pläne zur Bekämpfung und Vermeidung von Steuerbetrug- und Hinterziehung. Wer die geplanten Reformvorhaben für sich nutzt, kann profitieren:

Mehr Digitalisierung: Die Koalition will das Steuersystem für Privatpersonen und Unternehmen vereinfachen – dazu soll die Digitalisierung das Besteuerungsverfahren weiter vorantreiben und durch den sinnvollen Einsatz neuer Technologien beschleunigen und modernisieren. Auch das Gründen von Gesellschaften wird mit Hilfe der Digitalisierung des Gesellschaftsrechts vorangetrieben. Zudem sollen Online-Hauptversammlungen unter Wahrung aller Aktionärsrechte auch dauerhaft ermöglicht werden.

Steuervorteile: Steuerpflichtige sollen in diesem und im kommenden Jahr einen Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten vom steuerlichen Gewinn abziehen können. Voraussetzung: Diese Kosten dienen in besonderer Weise dem Klimaschutz bzw. der Digitalisierung („Superabschreibung“). Außerdem soll die erweiterte Verlustverrechnung bis Ende 2023 verlängert und der Verlustrücktrag auf die zwei unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeiträume ausgeweitet werden.

Mehr Förderung für Gründer: Deutschland soll nach dem Willen der Bundesregierung führender Start-Up-Standort in Europa werden. Dieses Ziel soll mit einer umfassenden Start-up-Strategie erreicht werden, die eine ganze Reihe gesetzlicher Erleichterungen und Förderungen enthält. Außerdem soll mit der „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ eine ganz neue Kategorie eines Rechtsträgers entstehen, um der Unternehmenskultur in Deutschland neue Impulse zu geben.

Grund 2: Hilfen für von der Pandemie Betroffene

Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder planen steuerliche Erleichterungen, um Steuerpflichtige zu entlasten, die wirtschaftlich besonders von der Corona-Krise betroffen sind. In diesem Zusammenhang führt die neue Bundesregierung bestehende Corona-Hilfsprogramme fort. Die Überbrückungshilfe III Plus wird weiterentwickelt und steht als Überbrückungshilfe IV bis März 2022 zur Verfügung. Darüber hinaus hat der Bundesfinanzminister ein weiteres Corona-Steuergesetz angekündigt, um zusätzliche Hilfsmaßnahmen zu schaffen oder bestehende zu erweitern. Hierzu gehört zum Beispiel die Möglichkeit einer erweiterten Verlustverrechnung.

Grund 3: Fortschreitende Digitalisierung im Steuer- und Rechtswesen

Die Covid-19-Pandemie hat die technologische Transformation beschleunigt. Im Steuer- und Rechtsbereich sorgen komplexe Compliance-Anforderungen für eine zusätzliche Nachfrage nach Technologie und Automatisierung. Dabei wird der Fokus weiterhin verstärkt auf der strategischen Neuausrichtung von Steuer- und Rechtsabteilungen liegen, ebenso wie auf der digitalen Prozessberatung und cloudbasierten Plattform-Lösungen für datengetriebene Anwendungen. Hier ergeben sich vielversprechende neue Geschäftsmöglichkeiten für die Branche. Darüber hinaus sollten Unternehmen die Digitalisierung insgesamt als Chance betrachten, Prozesse zu beschleunigen und die Zusammenarbeit mit Kund:innen zu erleichtern.

Grund 4: Wachstumstreiber ESG

Nachhaltige Unternehmenspolitik umfasst künftig nicht nur umweltpolitische Fragen, sondern auch soziale Aspekte und Governance-Strukturen, zusammengefasst unter dem Kürzel ESG (Environment, Social, Governance). Maßgebliche Treiber der ESG-Kriterien sind neben der EU-Taxonomie-Verordnung und der Corporate-Social-Responsibility-Richtlinie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das im Januar 2023 in Kraft tritt.

Alle diese Regelungen schaffen neue rechtliche Anforderungen insbesondere an das Kontroll- und Berichtswesen, mit dem Ziel, Geschäftsmodelle nachhaltiger zu gestalten. Unternehmen sind daher gefordert, unternehmensspezifische rechtliche Risiken und Handlungspflichten zu identifizieren und ein Risikomanagement zu implementieren.

Auch im Steuerrecht werden ESG-Kriterien eine wesentliche Rolle spielen, zum Beispiel bei Verrechnungspreisen im Zusammenhang mit der Optimierung der Lieferketten oder im Bereich der Environmental Taxes. Unterm Strich lässt sich feststellen, dass das Thema ESG auch in der Steuer- und Rechtsberatung künftig an Bedeutung gewinnen wird.

Grund 5: Flexibles Arbeiten bringt Vorteile

Die Pandemie hat den Trend zum flexiblen und mobilen Arbeiten beschleunigt. Dabei bringt eine Work-from-Anywhere-Strategie auch über Krisenzeiten hinaus Vorteile, vorausgesetzt sie basiert auf einem ganzheitlichen Ansatz. Dieser sollte die Erwartungen von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden erfüllen und die Unternehmenskultur berücksichtigen.

Zugleich muss ein Konzept zum flexiblen Arbeiten alle relevanten Compliance-Themen miteinbeziehen, wie etwa Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht und Immigrationsrecht. Auch Verrechnungspreise, Fürsorgepflichten, Arbeitssicherheit und Datenschutz sowie die Themen Führung und Talent Management sind im Blick zu behalten.

Unternehmen, denen dies gelingt, können auf Wettbewerbsvorteile hoffen. Denn die gewonnene Flexibilität erhöht die Chancengleichheit und Diversität, sie steigert den Umsatz ebenso wie die Arbeitgeberattraktivität. Nicht zuletzt lassen sich Zeit und Kosten für Reisen sowie feste Büroräume sparen, was sich positiv auf den CO2-Fußabdruck auswirkt.

Steuerliche Risiken reduzieren: Ganzheitliche Corporate Governance am Beispiel von ALBA