Edward Snowdon, der Informationen zu den weltweiten Überwachungs- und Spionagepraktiken von Geheimdiensten öffentlich machte, und Julian Assange, der auf der Plattform Wikileaks unethisches Verhalten von privaten und öffentlichen Organisationen offen legte, sind vermutlich die bekanntesten Whistleblower. Für ihre Hinweise erhielten sie viel Lob und Zustimmung, aber auch Kritik. Beide sind nach wie vor massiven Repressalien und Bedrohungen ausgesetzt.
So dramatisch geht es eher selten zu. Doch das Risiko, dass man sich mit Meldungen über unethisches oder kriminelles Verhalten, von dem man im Kontext seines Beschäftigungsverhältnisses erfährt, nicht gerade Freunde macht, besteht für alle hinweisgebenden Personen. Das Hinweisgeberschutzgesetz, das jetzt in Deutschland in Kraft getreten ist, schreibt daher insbesondere auch Maßnahmen zur Wahrung der Anonymität von hinweisgebenden Personen vor als auch zur Prävention vor Kündigung, Abmahnung, Mobbing und anderen Repressalien.
Doch das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ regelt noch viele weitere Punkte. Christoph Kampmeyer, Director und Leiter unseres Forensik-Büros in Köln, und Kurt Kuckelmanns, Senior Manager und Forensik-Experte, haben zum Hinweisgeberschutzgesetz relevante Informationen zusammengestellt. Im Podcast „KPMG on air“ erläutern sie zusammen mit unserer Chefredakteurin Kerstin Heuer, was das Gesetz für Unternehmen und den öffentlichen Sektor bedeutet.
Hier die relevantesten Themen mit Zeitangaben:
01:52 Christoph Kampmeyer erklärt, wer eine hinweisgebende Person sein kann und welche Voraussetzungen für die Abgabe einer Verdachtsmeldung erfüllt sein müssen.
03:57 Hinweisgeber:innen sind relevant für die Aufklärung von wirtschaftskriminellen Handlungen. Warum, weiß Kurt Kuckelmanns.
05:03 Das Hinweisgeberschutzgesetz umfasst sehr viele Inhalte, die sowohl natürliche Personen, also die Hinweisgebenden, als auch private und öffentliche Unternehmen und Organisationen betreffen. Was es genau beinhaltet: Christoph Kampmeyer zu Vertrauensschutz, Haftungsansprüchen und Meldewegen.
07:54 Kurt Kuckelmanns klärt, welche Unternehmen vom Hinweisgeberschutzgesetz betroffen sind.
09:15 Unternehmen müssen hinweisgebenden Personen ermöglichen, für ihre Verdachtsmeldungen verschiedene Meldewege zu nutzen. Wie die in- und externen Meldekanäle eingerichtet sein müssen und welche Voraussetzungen an ein Meldesystem das Gesetz benennt, erklärt Christoph Kampmeyer.
11:24 Was sind die notwendigen Maßnahmen, die Unternehmen in Bezug auf des Hinweisgeberschutzgesetz nun ergreifen sollten? Von Prüfung der bereits etablierten Maßnahmen bis Empfangsmanagement: Christoph Kampmeyer fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
14:03 Wie Unternehmen ein gutes Meldesystem aufbauen können: Kurt Kuckelmanns hat Tipps für Entscheider:innen und erläutert im Anschluss, wie mit eingehenden Meldungen umgegangen werden muss.
18:02 Die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes und die Implementierung eines Meldesystems stellt für Unternehmen erstmal einen gewissen Aufwand dar. Warum es aber auch für die Arbeitgeberseite einen Mehrwert hat, fasst Kurt Kuckelmanns zum Abschluss des Podcasts zusammen.
Hören Sie jetzt rein.
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