Mann geht durch Tor ins Licht.

Fünf positive Entwicklungen in den Bereichen Tax und Law für 2023

Steuerliche und rechtliche Änderungen, über die wir uns freuen können.

Das vergangene Jahr war herausfordernd. Kaum ist in Sachen Corona-Pandemie ein Licht am Ende des Tunnels zu sehen, bricht in Europa ein Krieg aus, der nicht nur viele Menschenleben kostet, sondern seine Schatten auch auf die Wirtschaft wirft.

Begrüßenswert ist jedoch, dass die Bundesregierung zeitnah reagiert hat und einige Belastungen für Unternehmen und Privathaushalte abfedert. Diese und andere Gründe gibt es, durchaus optimistisch ins Jahr 2023 zu blicken:

1. Mehr Entlastung für Unternehmen und Privatpersonen

Die Bundesregierung hat umfangreiche Entlastungspakete geschnürt. Die spürbaren steuerlichen und weiteren Entlastungen umfassen insgesamt fast 300 Milliarden Euro. Das Ziel ist, Unternehmen und Privathaushalte zu unterstützen, Energiekosten zu dämpfen und Arbeitsplätze zu sichern. Dazu gehören unter anderem die Anpassung der Steuer an die Inflation, ermäßigte Umsatzsteuer auf Gas- und Fernwärme für einen befristeten Zeitraum, Verlängerung des Spitzenausgleichs für energieintensive Unternehmen bis Ende 2023 sowie die Verlängerung der erweiterten steuerlichen Verlustrechnung auf 10 Millionen Euro bis Ende 2023. Das Jahressteuergesetz 2022 hält zudem interessante Neuerungen für Arbeitnehmer:innen bereit wie z.B. eine verbesserte Homeoffice-Pauschale und den Ausgleich der kalten Progression.

2. Mehr Abfederung bei den hohen Energiekosten

Der Ukraine-Krieg hat zu einer massiven Erhöhung der Energiepreise geführt. Die Bundesregierung greift Bürger:innen und Unternehmen jedoch mit Preisbremsen unter die Arme. Ab März 2023 werden die Preise für Gas, Strom und Fernwärme rückwirkend zum 1. Januar 2023 gedeckelt. Einziger Wehmutstropfen dabei ist, dass die Preisdeckel nur für 80 Prozent (bzw. 70 Prozent bei Unternehmen) der im Vorjahr verbrauchten Energiemenge gelten. Allerdings werden mit dieser Regelung für uns alle Anreize geschafft, weiter Energie zu sparen.

3. Mehr Digitalisierung

Ganz oben auf der Liste des Gesetzgebers der für das Jahr 2023 zu erwartenden rechtlichen Änderungen steht die Digitalisierung. Von der Digitalisierung erfasst werden nicht nur die Industrie, sondern insbesondere auch die Justiz und die Verwaltung. So werden erfreulicherweise ab 2023 Bundesgesetze und Verordnungen ausschließlich in elektronischer Form verkündet. Bislang war die Papierform vorgeschrieben. Laut Bundesjustizminister Marco Buschmann kann dadurch jährlich ein Papierberg von bis zu 2,5 Kilometern eingespart werden.

Darüber hinaus wird mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ab Januar 2023 die Möglichkeit der Online-Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen auf alle Unternehmensformen sowie auch Anmeldungen im Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister ausgeweitet.

4. Mehr Anreize für Nachhaltigkeit – die Taxonomieverordnung

Die Taxonomieverordnung der EU soll die Wirtschaft nachhaltiger machen, indem sie Nachhaltigkeit messbar macht. Die Verordnung definiert insgesamt sechs Umweltziele. Messkriterien gab es bisher jedoch nur für zwei von ihnen, die Ziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“. 2023 kommen vier weitere Ziele hinzu, anhand derer beurteilt werden kann, wie nachhaltig unternehmerische Aktivitäten sind:

  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung,
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

Unternehmen, deren Geschäftsmodelle nicht so sehr zu den ersten beiden Zielen passen, können ab 2023 mit Aktivitäten zu den anderen vier Zielen punkten.

Nachhaltig handeln heißt Verantwortung übernehmen und dazu gehört auch das Zahlen von angemessenen Steuern. Denn nur so kann der Staat Infrastruktur schaffen und seine Aufgaben erfüllen. Ein ESG-Konzept sollte dabei auch immer eine abgestimmte Steuerstrategie berücksichtigen.

5. Mehr Menschenrechte: das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Leider werden weltweit noch immer die sozialen Mindeststandards wie das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit missachtet. Millionen von Kindern arbeiten unter ausbeuterischen Bedingungen in Textilfabriken, Steinbrüchen oder auf Kaffeeplantagen – zum Teil auch für Produkte, die wir nutzen.

Um das zu ändern, tritt am 1. Januar 2023 das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (kurz: Lieferkettengesetz) in Kraft. Für Unternehmen mit mindestens 3.000 – bzw. ein Jahr später auch für Unternehmen mit 1.000 Arbeitnehmer:innen – gelten u.a. Nachweispflichten, dass Menschenrechte und ökologische Standards entlang der Lieferketten eingehalten werden.

Ziel des Gesetzes ist, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Es geht nicht darum, überall in der Welt deutsche Sozialstandards umzusetzen, sondern um die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards. Dafür tragen auch Unternehmen in Deutschland Verantwortung.

Mathias Oberndörfer